In Genesungsbuchten heilen Verletzungen schneller aus
Kranken Schweinen eine Auszeit gönnen
Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung schreibt vor, dass kranke und verletzte Tiere bei Bedarf in Genesungsbuchten gebracht werden müssen. Hier können sie intensiver behandelt und betreut werden. In diesen Genesungsbuchten finden die Tiere auch Ruhe vor ihren Buchtengenossen. Wie bedeutend gerade Letzteres ist, hat sich in Versuchen am bayerischen Lehr-, Versuchs- und Fachzentrum in Schwarzenau zu Mastebern und Schwanzbeißen gezeigt.
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Nicht jede Verletzung oder Erkrankung ist jedoch von solchen Ausmaßen, dass eine Separation der Tiere notwendig und sinnvoll ist. Denn grundsätzlich wollen auch erkrankte Schweine lieber in der Gruppe bleiben. Vereinzelte Tiere zeigen zunächst deutlich ihre Beunruhigung und versuchen, wieder in Kontakt mit anderen Schweinen zu kommen. Nötig ist die Abtrennung allerdings, wenn beispielsweise Verletzungen in der Gruppenbucht nicht ausheilen können oder sich durch die Einwirkung der Buchtengenossen sogar noch verschlimmern würden. Dies kann bei Schwanz-, Ohren- oder Flankenbeißen der Fall sein, wenn verletzte Einzeltiere immer wieder von anderen Schweinen bearbeitet und die Wunden so offen gehalten werden. Häufig versuchen die so bedrängten...
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