Oberlandesgericht Düsseldorf hat noch nicht entschieden
Neues Bundeswaldgesetz
Der Bundesrat hat am Freitag vergangener Woche der Novelle des Bundeswaldgesetzes zugestimmt. Zuvor hatte der Bundestag den Regierungsentwurf unverändert beschlossen. Mit der Neuregelung reagiert der Gesetzgeber auf eine Entscheidung des Bundeskartellamts zur gebündelten Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg.
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Laut Kartellamt steht die zentrale Vermarktung unter dem Dach der staatlichen Forstverwaltung im Widerspruch zum Wettbewerbsrecht. Aufgrund der jetzigen Gesetzesänderung fallen künftig bestimmte forstliche Dienstleistungen, die nicht der Holzvermarktung im engeren Sinne zuzurechnen sind, nicht mehr unter das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsrecht. Dazu zählen der Waldbau, das Holzauszeichnen, die Holzernte und die Bereitstellung des Rohholzes einschließlich seiner Registrierung. Ziel des Gesetztes ist es, die Beratung und Betreuung des Privat- und Kommunalwaldes durch staatliche Forstverwaltungen in den Ländern auch in Zukunft zu gewährleisten. Dienstleistungen erhalten Als ihr zentrales...
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