Anlagenbetreiber vor drohender Insolvenz bewahrt
Verbesserungen im EEG
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 sind kurz vor seinem Inkrafttreten zum Jahreswechsel noch Verbesserungen für die Betreiber von Bioenergieanlagen eingebaut worden. Bundestag und Bundesrat stimmte vergangene Woche dem Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und zur Eigenversorgung zu.
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Wie der Deutsche Bauernverband berichtete, werden mit dem Gesetz Benachteiligungen verhindert beziehungsweise abgemildert. Einige Webfehler des unter großem Zeitdruck im Sommer verabschiedeten EEG 2017 seien korrigiert worden, stellte der DBV fest. So sei nun eine Regelung gefunden worden, nach der eine Befreiung von der Stromsteuer für die Betreiber nicht unweigerlich zum Verlust der EEG-Vergütung führe. Vielmehr werde diese zukünftig um die Höhe der Stromsteuerbefreiung verringert, so dass Anlagen mit Stromsteuerbefreiung weder besser noch schlechter dastünden als andere Anlagen. Damit sei eine zentrale Forderung der Verbände weitgehend umgesetzt und für mehrere Hundert Anlagenbetreiber der zugesicherte Investitions- und...
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