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Neue Vorschriften für die Gewinnglättung

Der Gewinn wird auf drei Jahre verteilt

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor dem Jahreswechsel die neue steuerliche Gewinnglättungsvorschrift verabschiedet. Die neue Gesetzesregelung soll befristet bis zum Jahr 2022 eine Glättung marktbedingter Gewinnschwankungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben jeweils für drei zusammenhängende Jahre ermöglichen.
Veröffentlicht am
Foto: Looken_Studio/Shutterstock
Der neue Paragraf 32 c Einkommensteuergesetz (EStG) ist als reine Tarifvorschrift dafür gedacht, Gewinnschwankungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nachträglich durch eine individuelle Steuerermäßigung zu korrigieren. Dabei wird innerhalb eines dreijährigen Betrachtungszeitraums der Gewinn aus land- und forstwirtschaftlichen Einkünften gemittelt, sodass er auf den fest vordefinierten Betrachtungszeitraum gleichmäßig verteilt wird. Die in einem komplizierten fiktiven Steuerberechnungsverfahren errechnete Steuer wird dann mit der tatsächlich gezahlten Einkommensteuer verglichen. Ist die fiktive Steuerbelastung geringer, erhält der Steuerpflichtige eine Erstattung. In besonderen Fällen kann dieser Vergleich jedoch auch zu einer...
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