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Arbeitskalender Weinbau

Neues bei Pflanzrechten ab 2016

Neben dem Rebschnitt müssen Wengerter sich spätestens jetzt mit den neuen Anbauregeln auseinandersetzen.
Veröffentlicht am
Bereits beim Rebschnitt werden die Voraussetzungen für die nächste Ernte mitbestimmt. Die Schnittholzmenge gibt Auskunft über die Wüchsigkeit der Anlage.
Bereits beim Rebschnitt werden die Voraussetzungen für die nächste Ernte mitbestimmt. Die Schnittholzmenge gibt Auskunft über die Wüchsigkeit der Anlage.Foto: Dickemann
Ab 2016 tritt das Autorisierungssystem bei den Rebpflanzungen in Kraft. Es bietet mit den geänderten Übertragungsbedingungen von Pflanzrechten neue Möglichkeiten und Chancen im eigenen Betrieb. Allerdings muss die langfristige Wirtschaftlichkeit bei geplanten Neuanpflanzungen im Vordergrund stehen. Augen auf vor Antragstellung Bei den Übertragungsmöglichkeiten außerhalb des Rebenaufbauplanes muss berücksichtigt werden, dass die weinrechtliche Seite noch nicht geklärt ist. Bei einer Pflanzrechtübertragung auf Flächen in den sogenannten „Speckgürtel" handelt es sich bei deren Erzeugnissen nach heutigem Stand zunächst um Weine ohne Herkunftsangabe. Diese können nur unter der Bezeichnung „Deutscher Wein" vermarktet werden. Die Regelungen zur...
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