Kleingruppenhaltung
Nur noch bis 2025
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Die Kleingruppenhaltung von Legehennen ist ein Auslaufmodell. Der Bundesrat beschloss vergangene Woche eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, mit der ein von Bund und Ländern ausgehandelter Kompromiss umgesetzt wird. Danach soll die Kleingruppenhaltung nur noch bis 2025, in Ausnahmefällen bis 2028 weitergenutzt werden dürfen. Der Bund wird die Verordnung bald in Kraft setzen. Bundesminister Schmidt hatte die Entscheidung der Länderkammer ausdrücklich begrüßt.
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