Fleischkennzeichnung
Mit Haltungsform
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Die Bundesländer halten eine verpflichtende Fleischkennzeichnung nach der Haltungsform für vereinbar mit EU-Recht. Voraussetzung dafür wäre allerdings die Zustimmung der Kommission. Das geht aus dem Bericht der von Baden-Württemberg geleiteten Arbeitsgruppe hervor. Um die EU-Vorschriften zu befolgen, soll lediglich inländisches Fleisch obligatorisch gekennzeichnet werden. Für ausländisches Fleisch kommt eine freiwillige Kennzeichnung in Betracht. Die Kennzeichnung soll auf Schweine und Geflügel beschränkt werden. Verpacktes und unverarbeitetes Fleisch soll mit einer „3" gekennzeichnet werden, wenn es aus einer Haltungsform mit tierschutzgerechten Mindestanforderungen stammt. Fleisch aus Haltungen mit mehr Platz im Stall und erhöhten...
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