Nutzung von ÖVF-Brachen für Schnitt oder Beweidung
Ausnahmeregelung wegen außergewöhnlicher Trockenheit
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Die Länder haben die Möglichkeit, bei witterungsbedingter Futterknappheit ausnahmsweise eine Futternutzung des Aufwuchses von ÖVF-Brachen in bestimmten Gebieten zuzulassen. Die Ausnahmeregelung, die zunächst nur im Main-Tauber-Kreis Anwendung fand, wird aufgrund landesweit hoher Niederschlagsdefizite ab sofort für die gesamte Landesfläche eröffnet. Wie das Ministerium Ländlicher Raum (MLR) mitteilt, wurde folgende Allgemeinverfügung beschlossen: 1. Der Aufwuchs von ÖVF-Bracheflächen kann durch Beweidung oder Schnittnutzung für Futterzwecke genutzt werden. 2. Zulässig ist auch eine kostenlose Weitergabe im Rahmen der Nachbarschaftshilfe an Dritte. 3. Die für die Nutzung vorgesehenen ÖVF-Bracheflächen sind der unteren Landwirtschaftsbehörde...
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