Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Nutzung von ÖVF-Brachen für Schnitt oder Beweidung

Ausnahmeregelung wegen außergewöhnlicher Trockenheit

Veröffentlicht am
Die Länder haben die Möglichkeit, bei witterungsbedingter Futterknappheit ausnahmsweise eine Futternutzung des Aufwuchses von ÖVF-Brachen in bestimmten Gebieten zuzulassen. Die Ausnahmeregelung, die zunächst nur im Main-Tauber-Kreis Anwendung fand, wird aufgrund landesweit hoher Niederschlagsdefizite ab sofort für die gesamte Landesfläche eröffnet. Wie das Ministerium Ländlicher Raum (MLR) mitteilt, wurde folgende Allgemeinverfügung beschlossen: 1. Der Aufwuchs von ÖVF-Bracheflächen kann durch Beweidung oder Schnittnutzung für Futterzwecke genutzt werden. 2. Zulässig ist auch eine kostenlose Weitergabe im Rahmen der Nachbarschaftshilfe an Dritte. 3. Die für die Nutzung vorgesehenen ÖVF-Bracheflächen sind der unteren Landwirtschaftsbehörde...
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.