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Was Verbraucher dürfen und was nicht

Verhalten im Supermarkt

Veröffentlicht am
Vieles, was Kunden im Supermarkt selbstverständlich erscheint, ist in Wirklichkeit verboten. Die Stiftung Warentest räumt in der September-Ausgabe der Zeitschrift test mit den häufigsten Irrtümern auf und beschreibt, was erlaubt ist und was nicht. Mal eben probieren, ob die schönen Trauben schön süß sind? Das ist nicht erlaubt, streng genommen sogar Diebstahl. Bis zum Bezahlen gehört die Ware grundsätzlich dem Supermarkt. Das gilt auch für die Tüte Gummibärchen, aus der man vorher nicht naschen darf. Wer aus Versehen etwas fallen lässt, zum Beispiel ein Gurkenglas oder vielleicht sogar eine Sektflaschen-Pyramide umstößt, muss für den Schaden gerade stehen. Seine private Haftpflichtversicherung kann er bei größeren Schäden aber...
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