Weingesetz passiert Bundesrat
Novelle ist durch
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Ohne Änderungen hat der Bundesrat der Novelle zum Weingesetz zugestimmt. Zuvor hatte die Novelle den Bundestag passiert und nun ihre letzte Hürde genommen. Kernbestandteil ist die Möglichkeit, 2016 und 2017 jeweils 0,3 Prozent der gesamten Weinanbaufläche für Neuanpflanzungen nutzen zu können. Kleinen Anbauregionen soll ein Mindestanteil an Neuanpflanzungen bis zu fünf Hektar gesichert werden.
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