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Regelungen für den Sachkundenachweis Pflanzenschutz

Das gilt für Alt-Sachkundige, die die Antragsfrist verpasst haben

Veröffentlicht am
Foto: Rueß
Die Antragsfrist für Alt-Sachkundige für den Sachkundenachweis Pflanzenschutz ist am 26. Mai 2015 abgelaufen. Bei Sabine Löcher-Bolz, am Landwirtschaftlichen Technologiezentrum (LTZ) Augustenberg für Fragen rund um das Thema Sachkunde Pflanzenschutz tätig, gehen viele Nachfragen von Personen ein, die diese Frist verpasst haben. Was bedeutet das für diese Leute? Die Expertin erklärt: „Altsachkundige haben ihre Sachkunde vor dem 14. Februar 2012 erworben. Diese Personen können selbstverständlich weiterhin einen Sachkundenachweis beantragen. Allerdings gilt für sie jetzt die neue Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 6. Juli 2013: Die Berufsabschlüsse Landwirt, Forstwirt, Gärtner, Winzer, landwirtschaftlicher Laborant, landwirtschaftlich...
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