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Eilverordnung zu gebeiztem Saatgut

Verboten

Veröffentlicht am
Die Beizung von Wintergetreide-Saatgut mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam ist in Deutschland verboten. In anderen EU-Mitgliedsstaaten wie Frankreich sind die Wirkstoffe zur Beizung zugelassen. Um eine Gefährdung von Bienen, insbesondere durch Abriebstaub, auszuschließen, hat das Bundesministerium nun auch den Import, das Inverkerbringen und die Aussaat von Wintergetreide-Saatgut, das mit den oben genannten Wirkstoffen behandelt wurden, durch eine Eilverordnung untersagt. Die Verordnung ist am 21. Juli 2015 in Kraft getreten. Mit den genannten Wirkstoffen behandeltes Saatgut darf zur ordnungsgemäßen Entsorgung an Händler abgegeben werden.
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