Sommerweideprämie: Ab Juni Weidetagebuch erforderlich
Weidetagebuch jetzt Pflicht in FAKT
Denken Sie für die Sommerweideprämie im Agrarumweltprogramm an das ab 1. Juni 2015 für die Förderung vorgeschriebene Weidetagebuch. Vordrucke stehen in FIONA und im Infodienst Landwirtschaft bereit, teilt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) mit.
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Landwirte müssen nach EU-Vorgaben bei der Beantragung der Maßnahme ‚Sommerweideprämie‘ beim neuen Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) im Weidezeitraum vom 1. Juni bis 30. September ein Weidetagebuch führen. Das Weidetagebuch ist stets aktuell zu führen, das heißt, Eintragungen zum Weidegang sind spätestens am dritten Tag danach vorzunehmen. Allen Antragstellern, welche die Weideprämie über das Programm ‚Flächeninformation und Online-Antrag‘ (FIONA) beantragt haben, steht das bereits vorausgefüllte Weidetagebuch in FIONA im Navigationsbaum unter ‚Drucken‘ -> ‚Weidetagebuch‘ als PDF-Dokument zur Verfügung – unabhängig davon, wann sie den Antrag abgeschlossen haben. Es enthält bereits die relevanten Tiere aus...
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