Antrag an Gewerbeaufsicht notwendig
Länger arbeiten möglich – aber nur mit Ausnahmegenehmigung
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Neben der Einführung des Mindestlohns bereitet vielen Landwirten vor allem die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes große Schwierigkeiten. Das Gesetz gestattet ein regelmäßiges tägliches Arbeiten von 8 Stunden an 6 Tagen in der Woche. Dabei kann die Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden täglich verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich auf durchschnittlich 48 Wochenstunden erfolgt. Bundesarbeitsministerin Nahles habe mit ihren Länderkollegen verabredet, „dass es für Ausnahmefälle bei der Saisonarbeit flexible Möglichkeiten geben soll, über die im Arbeitszeitgesetz generell vorgesehenen maximal 10 Stunden zu gehen". In einem Umlaufbeschluss vom 16. April 2015 hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) nun...
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