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Grober Fehler: Abschaffung des Vorverfahrens

Wie mit dem Jagdgesetz zurechtkommen?

Seit 1. April ist das neue baden-württembergische Jagd- und Wildtiermanage mentgesetz (JWMG) in Kraft. Seit letzter Woche gibt es die Durchführungsverordnung dazu. Jäger und Jagdrechtsinhaber müssen jetzt mit den neuen Bestimmungen zurechtkommen. An der massiven Ablehnung des neuen Gesetzes hat sich damit aber nichts geändert. Über die Auswirkungen auf Jagdrechtsinhaber und Landwirte informierte vergangene Woche der Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (VJE-BW) an der Bauernschule in Bad Waldsee.
Veröffentlicht am
Der VJE will Hilfestellung geben, damit sich die Jagdgenossenschaften in den Schwierigkeiten und gröbsten Fehlern im neuen Jagdgesetz, wie etwa der Abschaffung des Vorverfahrens, zurechtfinden, hieß es. Dazu wurde informiert über den Umfang der ersatzpflichtigen Wildschäden und deren Geltendmachung, über notwendige Änderungen in Satzungen und Jagdpachtverträgen von Jagdgenossenschaften sowie über das neue Schalenmodell. Die Aufgabe des Verbandes, die Mitglieder in Fragen der Jagdverpachtung und der Wildschadenregulierung fit zu machen, stellte auch VJE-Präsident Thomas Hagmann heraus. Das änderte aber nichts an seiner massiven Kritik an dem, so Hagmann „ideologisch angelegten und ohne Fachwissen formulierten Gesetz". VJE-Geschäftsführer,...
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