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Rundholzvermarktung

Kartellamt bleibt hart

Veröffentlicht am
Im Verfahren zur Rundholzvermarktung des Landes Baden-Württemberg hat das Bundeskartellamt vergangene Woche einen Entscheidungsentwurf zur Stellungnahme übersandt. Nach vorläufiger Auffassung der Behörde stellt die bislang praktizierte, beim Land gebündelte Rundholzvermarktung einen Kartellrechtsverstoß dar. Die Holzvermarktung und damit verbundene Dienstleistungen bildeten in Deutschland einen Milliardenmarkt, der sich an wettbewerblichen Maßstäben messen lassen müsse. Über den Landesbetrieb ForstBW vertreibe Baden-Württemberg nicht nur Holz aus dem eigenen Staatswald, sondern auch das Holz von Kommunal- und Privatwäldern. Dabei verhandele ForstBW für alle Waldbesitzer die Preise und bestimme Kunden und Verkaufskonditionen. Eine solche...
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