Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Frischfleisch

Herkunft kennzeichnen

Veröffentlicht am
Seit dem 1. April gelten erweiterte EU-Kennzeichnungspflichten für unverarbeitetes und vorverpacktes Schweine-, Ziegen-, Geflügel- und Lammfleisch: Bei frischer, gekühlter oder gefrorener Ware muss künftig ausgewiesen werden, wo das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde. Im Gegensatz zu Rindfleisch ist die Nennung des Geburtsortes des Tieres nicht notwendig. Falls jedoch Geburt, Aufzucht und Schlachtung nachweislich in einem einzigen Staat erfolgten, darf dies unter dem Begriff „Ursprung" zusammengefasst werden. Für Hackfleisch genügt die Angabe „gemästet in der EU" beziehungsweise „gemästet in Nicht-EU-Ländern". Entsprechendes gilt für die Schlachtung. In Deutschland beschränkt sich die Kennzeichnungspflicht auf vorverpacktes Fleisch....
Weiterlesen mit unserem...

BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt 3 Monate Digital Mini-Abo

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
34,99 EUR / 3 Monate

BWagrar Schwäbischer Bauer 3 Monate Digital Mini-Abo

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
34,99 EUR / 3 Monate
Sie haben bereits ein Digital-Abo?
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.