Frischfleisch
Herkunft kennzeichnen
- Veröffentlicht am
Seit dem 1. April gelten erweiterte EU-Kennzeichnungspflichten für unverarbeitetes und vorverpacktes Schweine-, Ziegen-, Geflügel- und Lammfleisch: Bei frischer, gekühlter oder gefrorener Ware muss künftig ausgewiesen werden, wo das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde. Im Gegensatz zu Rindfleisch ist die Nennung des Geburtsortes des Tieres nicht notwendig. Falls jedoch Geburt, Aufzucht und Schlachtung nachweislich in einem einzigen Staat erfolgten, darf dies unter dem Begriff „Ursprung" zusammengefasst werden. Für Hackfleisch genügt die Angabe „gemästet in der EU" beziehungsweise „gemästet in Nicht-EU-Ländern". Entsprechendes gilt für die Schlachtung. In Deutschland beschränkt sich die Kennzeichnungspflicht auf vorverpacktes Fleisch....
BWagrar Landwirtschaftliches Wochenblatt 3 Monate Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
BWagrar Schwäbischer Bauer 3 Monate Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Sie haben bereits ein Print-Abo? Bestellen Sie ein rabattiertes Digital-Upgrade.
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.
