Überhöhte Arbeitslohnzahlung an Gattin
Lohn richtig ansetzen
Eine für alle mitarbeitenden Angehörigen relevante Entscheidung hat das Niedersächsische Finanzgericht mit Urteil vom 7. Januar 2014 (AZ: 9 K 135/12) getroffen.
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In dem Fall hatte die Ehefrau auf dem Betrieb ihres Mannes Büroarbeiten auf 450 Euro-Basis erledigt. Bei einer Überprüfung des Finanzamtes stellte sich heraus, dass die Frau nur wenige Stunden beschäftigt war und dafür einen Arbeitslohn von 20 Euro pro Stunde erhielt. Damit war nicht das gesamte Arbeitsverhältnis ungültig. Denn solche Lohnzahlungen sind als Betriebsausgaben anrechenbar, wenn der Angehörige mit einem wirksamen Arbeitsvertrag beschäftigt wird. Während die durch einen Angehörigen-Arbeitnehmer geleistete unbezahlte Mehrarbeit keine Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis hat, führt die Zahlung eines überhöhten Arbeitslohnes dazu, dass dieser für die steuerliche Anerkennung auf einen angemessenen Betrag beschränkt werden muss....
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