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Düngeverordnung verlangt nach angepasster Gülletechnik

Die Karten werden neu gemischt

Die kommende Düngeverordnung bringt neue Anforderungen – sowohl aus pflanzenbaulicher als auch technischer Sicht. Für die Güllewirtschaft heißt das nicht nur engere Zeitfenster, sondern auch bodennahe Ausbringung. Darauf sollte man sich vorbereiten.
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Schleppschuhverteiler oder Injektoren gehört bei der Gülletechnik die Zukunft.
Schleppschuhverteiler oder Injektoren gehört bei der Gülletechnik die Zukunft.Foto/Abb.: Bleisteiner
Die gesetzliche Umsetzung der Düngeverordnung ist auf der Zielgeraden. Ein jahrelanges Hin- und Her wird voraussichtlich Ende März durch die Entscheidung im Bundesrat ein Ende finden. Für die meisten Betriebe, bei denen organischer Dünger anfällt beziehungsweise die organischen Dünger einsetzen, führen die neuen Regelungen zu erheblichen betrieblichen Herausforderungen. Höchste Zeit, sich diesbezüglich Gedanken zu machen und Anpassungsoptionen zu analysieren. Und das sind die Punkte, die vermutlich den größten Anpassungsbedarf mit sich bringen werden: Die Sperrfrist für die Ausbringung auf Ackerland ab dem 01.10. in Verbindung mit den N-Begrenzungen von 60 kg/ha beziehungsweise 30 kg/ha Ammoniumstickstoff zu ausgewählten Kulturarten. Die...
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