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Mindestlohn

Sanktionen bei Verstößen

Veröffentlicht am
Mindestlohnverstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro sanktioniert werden. Bei Verstößen gegen die Dokumentationspflichten (zum Beispiel Dokumentation der Arbeitszeit) drohen Geldbußen von bis zu 30.000 Euro. Für die Prüfung der Zahlung des Mindestlohnes sowie für die Ahndung von Mindestlohnverstößen ist der Zoll, Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), zuständig. Hinweise zu möglichen Mindestlohnverstößen nimmt das zuständige Hauptzollamt entgegen. Dieses entscheidet auch, ob eine Prüfung erfolgt. Auch die Mindestlohn-Hotline, erreichbar unter Tel.: 030/60280028, nimmt Beschwerden und Meldungen von Verstößen entgegen. Sie informiert betroffene Arbeitnehmer auch darüber, dass sie ihren Mindestlohnanspruch beim zuständigen...
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