Die Umsetzung der neuen EU-Agrarpolitik nimmt Gestalt an
Reform wirkt in der Praxis
Durch die Beschlüsse auf nationaler Ebene Ende 2014 wurden die entscheidenden Details für die Umsetzung der neuen Agrarreform im Jahr 2015 festgelegt. Lediglich das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) steht noch aus. Die InVeKoS-Verordnung regelt die zu erbringenden Angaben im Antrag auf Direktzahlungen, Kontrollen und Sanktionen. Sie soll noch im Februar 2015 beschlossen werden.
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Zur Erläuterung der zahlreichen Details wird das Bundeslandwirtschaftsministerium eine umfangreiche Broschüre – ähnlich der 2005 erschienenen „Meilensteine" – herausgeben. Die Broschüre bekommt jeder Antragsteller zusammen mit seinen Unterlagen zum Gemeinsamen Antrag zur Verfügung gestellt. Sie ist somit Bestandteil der Erläuterungen und Hinweise für die Beantragung der Direktzahlungen. Um die Weichen für ihr Unternehmen richtig zu stellen, müssen sich die Betriebsleiter in Sachen Agrarreform insbesondere mit folgenden Themenbereichen auseinandersetzen: Zahlungsansprüche Aktiver Landwirt Junglandwirteprämie Kleinerzeugerregelung und Greening Dabei ist das Greening der umfangreichste und komplexeste Bereich der Agrarreform, der den...
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