Überblick über die Vielfalt und teils verwirrenden Bestimmungen
Greeningtipps für Praktiker
Die Greening-Vorschriften sind dermaßen umfangreich, dass hier nur auf die wichtigsten Inhalte und Bestimmungen eingegangen wird. Weiterführende Details und insbesondere auch Erläuterungen zur Online-Anwendung sind im Internet unter
www.greeningcheck-bw.de
zu finden.
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Das Greening beinhaltet die gesamtbetriebliche Verpflichtung zur Anbaudiversifizierung, zum Erhalt des Dauergrünlandes und mindestens fünf Prozent der Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) auszuweisen. Von den Anforderungen zur Anbaudiversifizierung und zur Ausweisung ökologischer Vorrangflächen sind Grünland- und Dauerkulturflächen nicht betroffen. Ökobetriebe sind von den Greening-Auflagen grundsätzlich befreit. Anbaudiversifizierung: Befreit sind Betriebe mit maximal 10 ha Ackerfläche oder mehr als 75 Prozent der Ackerfläche an Gras- beziehungsweise Grünfutterpflanzen oder Brache, wenn die übrige Ackerfläche maximal 30 ha beträgt oder über 75 Prozent Anteil der beihilfefähigen Fläche an Dauergrünland und/oder Gras- bzw....
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