Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Überblick über die Vielfalt und teils verwirrenden Bestimmungen

Greeningtipps für Praktiker

Die Greening-Vorschriften sind dermaßen umfangreich, dass hier nur auf die wichtigsten Inhalte und Bestimmungen eingegangen wird. Weiterführende Details und insbesondere auch Erläuterungen zur Online-Anwendung sind im Internet unter www.greeningcheck-bw.de zu finden.
Veröffentlicht am
Den Blick fürs Machbare und in der praktischen Betriebsorganisation Sinnvolle heißt es, angesichts der komplexen, teils verwirrenden Greeningregeln nicht zu verlieren.
Den Blick fürs Machbare und in der praktischen Betriebsorganisation Sinnvolle heißt es, angesichts der komplexen, teils verwirrenden Greeningregeln nicht zu verlieren.Foto: Agrarfoto
Das Greening beinhaltet die gesamtbetriebliche Verpflichtung zur Anbaudiversifizierung, zum Erhalt des Dauergrünlandes und mindestens fünf Prozent der Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) auszuweisen. Von den Anforderungen zur Anbaudiversifizierung und zur Ausweisung ökologischer Vorrangflächen sind Grünland- und Dauerkulturflächen nicht betroffen. Ökobetriebe sind von den Greening-Auflagen grundsätzlich befreit. Anbaudiversifizierung: Befreit sind Betriebe mit maximal 10 ha Ackerfläche oder mehr als 75 Prozent der Ackerfläche an Gras- beziehungsweise Grünfutterpflanzen oder Brache, wenn die übrige Ackerfläche maximal 30 ha beträgt oder über 75 Prozent Anteil der beihilfefähigen Fläche an Dauergrünland und/oder Gras- bzw....
Sie sind bereits Abonnent?
Weiterlesen mit kostenlosem...
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
  • 6 Ausgaben zum Vorteilspreis kennenlernen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
14,- EUR / 6 Wochen
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.