Güterkraftverkehrsgesetz fordert Lizenz ab Juni 2017
Neue Auslegung für Lohnunternehmen
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Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) regelt den Güterverkehr in Deutschland, wobei die Landwirtschaft grundsätzlich von den Vorschriften des GüKG ausgenommen ist. Nach bisheriger vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) bestätigter Lesart waren auch landwirtschaftliche Lohnunternehmen von den vorgenannten GüKG-Vorschriften befreit, wenn notwendige Transporte von untergeordneter Bedeutung und in engem Zusammenhang mit einer landtechnischen Dienstleistung (zum Beispiel Maishäckselkette – Ernte und Transport) für einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb stattfinden: Nach nunmehr geänderter Rechtsauffassung des BMVI sind alle Transporte durch Lohnunternehmen nach den...
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