Änderung futtelmittel- und tierschutzrechtlicher Vorschriften
Neues Gesetz tritt im August in Kraft
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Der Bundesrat hat Anfang Juni das vom Deutschen Bundestag eingebrachte „Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften" unverändert angenommen. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Gegenzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz dann zum 1. August 2017 in Kraft treten. Im Detail wird in dem Gesetz folgendes geregelt: Es ist künftig verboten, ein Säugetier (ausgenommen sind Schafe und Ziegen), das sich im letzten Drittel der Trächtigkeit befindet, zum Zweck der Schlachtung abzugeben. Das Verbot gilt nicht, wenn die Tötung eines solchen Tieres nach tierseuchenrechtlichen Bestimmungen vorgeschrieben oder angeordnet worden ist oder im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation geboten ist und...
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