Bauernverband lehnt weitere Bauauflagen für Güllebehälter ab
Teure Nachrüstung
Den Verzicht auf neue, deutlich schärfere Auflagen für Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersaft fordert der Deutsche Bauernverband im Rahmen der Beratungen zu der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Bundesrat.
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Die Anforderungen an den Bau und die Unterhaltung von Jauche-, Gülle- und Sickersaftbehältern (JGS-Anlagen) werden künftig bundeseinheitlich geregelt. Dafür haben sich mit klarer Mehrheit der Agrar- und der Umweltausschuss des Bundesrates ausgesprochen (wir berichteten in Ausgabe 19, Seite 8). Neue Güllebehälter müssten demnach künftig generell mit einer Leckage-Erkennung ausgerüstet sein. Für bestehende Behälter soll dies gelten, wenn es technisch machbar und verhältnismäßig ist. Geplant ist zudem eine Sachverständigenprüfung für alte Anlagen. Der Bauernverband kritisiert das Vorhaben. Er will die bewährten Regelungen der Länder belassen. Der Bestandsschutz für einige hunderttausend Güllebehälter dürfe nicht ausgehöhlt werden. Im Detail...
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