Meldepflicht
Kleine Betriebe ausgenommen
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Kleinere Mastbetriebe sollen von den Mitteilungspflichten für Tierhalter im neuen Arzneimittelgesetz ausgenommen werden. Das geht aus der dazugehörenden Durchführungsverordnung hervor, die das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt dem Bundesrat zugeleitet hat. Mit der am 1. April 2014 in Kraft getretenen Neufassung des Arzneimittelgesetzes werden Mäster verpflichtet, der zuständigen Behörde alle sechs Monate zu melden, welche Antibiotika sie in diesem Zeitraum in welchen Mengen welcher Anzahl von Tieren verabreicht haben. Laut Durchführungsverordnung werden keine Angaben über den Einsatz von Antibiotika von Betrieben mit bis zu 250 Mastschweinen, 20 Mastrindern, 1000 Mastputen oder 10.000 Masthühner verlangt. Darüber hinaus wird...
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