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Kompromiss bei Zwischenfrüchten und Leguminosen

Klarheit beim Greening

Union und SPD haben sich vergangene Woche in den lange strittigen Fragen der Nutzung ökologischer Vorrangflächen sowie des Grünlandschutzes geeinigt. Damit ist der Weg frei für eine Verabschiedung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes im Bundestag.
Veröffentlicht am
Der Anbau von Zwischenfrüchten auf ökologischen Vorrangflächen ist zulässig. Allerdings sollen weder mineralische Stickstoffdüngung noch Pflanzenschutz erlaubt werden; auch der Einsatz von Klärschlamm wird ausgeschlossen. Wirtschaftsdünger ist erlaubt. Als spätester Aussaattermin für Zwischenfrüchte wurde der 1. Oktober festgelegt. Kulturpflanzenmischungen müssen mindestens zwei Arten enthalten. Keine Festlegungen sollen zu Düngung und Pflanzenschutz beim Anbau von Leguminosen auf Vorrangflächen getroffen werden. Damit bleibt Pflanzenschutz bei Eiweißpflanzen zulässig. Nach der Ernte muss eine überwinternde Folgekultur angebaut werden. Als umweltsensibel, und mit einem Umwandlungs- und Umbruchverbot versehen, sollen anstatt wie bisher...
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