(MEPL 5 a) Neues Programm rückt Umwelt, Natur, Klimaschutz und Tierwohl stärker in Blick
FAKT 1: Flächenbezogene Maßnahmen
Das neue Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) folgt dem Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA) nach (siehe BWagrar 29/2014, Seite 13). Es bietet eine bessere Förderung der Grünlandstandorte und des Ökologischen Landbaus. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) informiert.
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Rund ein Drittel der für den „Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020" (MEPL III) vorgesehenen Finanzmittel entfallen auf das Programm FAKT mit seinen rund 40 Teilmaßnahmen. FAKT behält Grundprinzipien der Agrarumweltförderung bei Folgende Grundprinzipien der Agrarumweltförderung werden in FAKT beibehalten. Ein Ausgleich kann nur für erbrachte Umweltleistungen, welche die Grundanforderungen an Düngung und Pflanzenschutz sowie die Cross-Compliance- und Greening-Auflagen übersteigen, für Flächen in Baden-Württemberg gezahlt werden. Die Teilnahme am Programm ist freiwillig, beinhaltet dann aber meist einen Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren. Für jeden Betrieb können jeweils geeignete Teilmaßnahmen...
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