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(MEPL 5 a) Neues Programm rückt Umwelt, Natur, Klimaschutz und Tierwohl stärker in Blick

FAKT 1: Flächenbezogene Maßnahmen

Das neue Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) folgt dem Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA) nach (siehe BWagrar 29/2014, Seite 13). Es bietet eine bessere Förderung der Grünlandstandorte und des Ökologischen Landbaus. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) informiert.
Veröffentlicht am
Kombinationstabelle FAKT (flächenbezogene Teilmaßnahmen) : bedeutet, dass auf der Fläche eine gleichzeitige Förderung möglich ist;: bedeutet, dass sich die Kombination auf derselben Fläche ausschließt;: auf diesen Flächen wird die jeweils höhere Zuwendung gezahlt;: Silageverzicht ist bei gleichzeitiger Beantragung von B1.1 (MSL), B1.2, D1 oder D2 bzw. bei einem RGV-Besatz bis 1,7 möglich;: Die Beantragung vom Messerbalkenschnitt bzw. eine Kombination mit Messerbalkenschnitt ist nur bei gleichzeitiger Beantragung von B3 mit B4 oder mit 6 Kennarten bzw. B4 oder B5 möglich.
Kombinationstabelle FAKT (flächenbezogene Teilmaßnahmen) : bedeutet, dass auf der Fläche eine gleichzeitige Förderung möglich ist;: bedeutet, dass sich die Kombination auf derselben Fläche ausschließt;: auf diesen Flächen wird die jeweils höhere Zuwendung gezahlt;: Silageverzicht ist bei gleichzeitiger Beantragung von B1.1 (MSL), B1.2, D1 oder D2 bzw. bei einem RGV-Besatz bis 1,7 möglich;: Die Beantragung vom Messerbalkenschnitt bzw. eine Kombination mit Messerbalkenschnitt ist nur bei gleichzeitiger Beantragung von B3 mit B4 oder mit 6 Kennarten bzw. B4 oder B5 möglich.Ministerium Ländlicher Raum
Rund ein Drittel der für den „Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020" (MEPL III) vorgesehenen Finanzmittel entfallen auf das Programm FAKT mit seinen rund 40 Teilmaßnahmen. FAKT behält Grundprinzipien der Agrarumweltförderung bei Folgende Grundprinzipien der Agrarumweltförderung werden in FAKT beibehalten. Ein Ausgleich kann nur für erbrachte Umweltleistungen, welche die Grundanforderungen an Düngung und Pflanzenschutz sowie die Cross-Compliance- und Greening-Auflagen übersteigen, für Flächen in Baden-Württemberg gezahlt werden. Die Teilnahme am Programm ist freiwillig, beinhaltet dann aber meist einen Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren. Für jeden Betrieb können jeweils geeignete Teilmaßnahmen...
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