Ausbringung im Einzelfall prüfen
Düngeverordnung: Gülleausbringung auf wassergesättigten Böden
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Viele Flächen sind derzeit wassergesättigt. Ob Gülleausbringung möglich ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Ein generelles Düngeverbot, wie es die Landeswasserversorgung jüngst ausgesprochen hat, gilt nicht. Darauf weist das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) am 21. Oktober 2014 hin.Nach § 5 Absatz 5 der Düngeverodnung darf das Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln mit wesentlichen Nährstoffgehalten an Stickstoff oder Phosphat (hierzu gehört auch Gülle) nicht erfolgen, wenn der Boden u. a. wassergesättigt ist. Aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage und Wochen gibt es sicher nicht wenige Flächen, die wassergesättigt sind. Die...
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