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Verordnung AwSV tritt im August in Kraft

Für Güllelager und Silos gelten nun neue Vorschriften

Im März wurde sie beschlossen und ab Anfang August tritt sie nun in Kraft: die neue Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, kurz AwSV. Darunter fallen auch JGS-Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Sickersaft. Damit werden die bislang länderspezifischen Vorgaben durch ein bundeseinheitliches Regelwerk abgelöst, das höhere Anforderungen für landwirtschaftliche Bauten mit sich bringt.
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Asphalt als Bodenplatte braucht künftig einen zweilagigen Aufbau mit Trag- und Deckschicht aus säurefestem Asphalt.
Asphalt als Bodenplatte braucht künftig einen zweilagigen Aufbau mit Trag- und Deckschicht aus säurefestem Asphalt.Nußbaum
Gewässerschutz ist wichtig. Unkontrolliert austretende Gülle oder Sickersaft können Gewässer stark schädigen. Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen sind keine Bagatelle. Laut der neuen AwSV müssen JGS-Anlagen daher so geplant, errichtet, beschaffen und betrieben werden, dass keine wassergefährdenden Stoffe austreten können. Sind solche Anlagen undicht, muss dies schnell und zuverlässig zu erkennen sein. Wie dies in der Praxis umzusetzen ist und die technischen Details dazu beschreiben sogenannte technische Regelwerke. Für JGS-Anlagen ist dies das „Technische Regelwerk zu wassergefährdenden Stoffen" (TRws 792, DWA). Dieses ist noch in der Abstimmung und wird spätestens Anfang des Jahres 2018 vorliegen. Für Biogasanlagen ist die TRwS 793...
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