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Anforderungen der neuen Düngeverordnung an den Gemüsebau

Knackpunkt Düngebedarfsermittlung

Das Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung (DüV) am 2. Juni 2017 fiel mitten in die Hochsaison des Gemüsebaus. Ein Kernpunkt der guten fachlichen Praxis nach neuer DüV ist die schriftliche Düngebedarfsermittlung (DBE). Diese muss bereits bei der Düngung der aktuellen gepflanzten und gesäten Kulturen im Gemüsebau angewendet werden.
Veröffentlicht am
Zahl der Düngebedarfsermittlungen und Bodenproben bei Stickstoff Anzahl an schriftlichen Düngebedarfsermittlungen (DBE) und Bodenproben auf einem Gemüsebetrieb für die Düngung hinsichtlich Stickstoff.
Zahl der Düngebedarfsermittlungen und Bodenproben bei Stickstoff Anzahl an schriftlichen Düngebedarfsermittlungen (DBE) und Bodenproben auf einem Gemüsebetrieb für die Düngung hinsichtlich Stickstoff.Grafik: LVG Heidelberg/Land Baden-Württemberg
Was gilt generell für die Düngung im Gemüsebau? Neu ist die schriftliche Form und Dokumentation der DBE für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit, sobald wesentliche Nährstoffmengen (mehr als 50 kg Gesamt-N oder 30 kg Phosphat je Hektar und Jahr) aufgebracht werden. Die im Boden verfügbare N-Menge ist wie bisher zu messen. Im Gemüsebau ist dabei die Untersuchung mittels repräsentativer Bodenproben das einzig sinnvolle Messverfahren. Durch die Anbauintensität mit wechselnden Anbauflächen können keine Ergebnisse vergleichbarer Standorte generiert werden, wie dies mit dem NID in der Landwirtschaft möglich ist. Auch scheiden Berechnungs- oder Schätzverfahren des N-Bodenvorrats fachlich aus. Den N-Düngebedarf im Gemüsebau berechnen...
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