Anforderungen der neuen Düngeverordnung an den Gemüsebau
Knackpunkt Düngebedarfsermittlung
Das Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung (DüV) am 2. Juni 2017 fiel mitten in die Hochsaison des Gemüsebaus. Ein Kernpunkt der guten fachlichen Praxis nach neuer DüV ist die schriftliche Düngebedarfsermittlung (DBE). Diese muss bereits bei der Düngung der aktuellen gepflanzten und gesäten Kulturen im Gemüsebau angewendet werden.
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Was gilt generell für die Düngung im Gemüsebau? Neu ist die schriftliche Form und Dokumentation der DBE für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit, sobald wesentliche Nährstoffmengen (mehr als 50 kg Gesamt-N oder 30 kg Phosphat je Hektar und Jahr) aufgebracht werden. Die im Boden verfügbare N-Menge ist wie bisher zu messen. Im Gemüsebau ist dabei die Untersuchung mittels repräsentativer Bodenproben das einzig sinnvolle Messverfahren. Durch die Anbauintensität mit wechselnden Anbauflächen können keine Ergebnisse vergleichbarer Standorte generiert werden, wie dies mit dem NID in der Landwirtschaft möglich ist. Auch scheiden Berechnungs- oder Schätzverfahren des N-Bodenvorrats fachlich aus. Den N-Düngebedarf im Gemüsebau berechnen...
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