Liebe Leserinnen und Leser,
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die Tage werden kürzer, die Schatten länger und die Feldarbeiten weniger. Doch halt: Noch steht die Gülledüngung auf dem Grünland aus. Aber mit dem Bürokratie-Monster der neuen Düngeverordnung ist auch das nicht mehr so einfach. Denn ausgebracht werden darf der Wirtschaftsdünger nur bei nachzuweisendem Bedarf der Pflanzen. Hier könnte sich das Herbstwetter als günstig erweisen. Hilfreich ist auch, dass die eigentlich ab 1. November greifende Sperrfrist per Allgemeinverfügung auf Kreisebene verschoben werden kann, wie unser Beitrag auf Seite 19 erläutert. Doch klar ist auch: In dem einen oder anderen Fall führt an Investitionen in Lagerkapazität kein Weg mehr vorbei.
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