Experten beantworten Ihre Fragen
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Haben Sie Fragen zu Tierhaltung, Pflanzenbau, Garten oder Betriebsführung? Schicken Sie uns diese per E-Mail redaktion.f-a@bwagrar.de oder Fax 0711/2140-340. Damit erklären Sie sich mit einer Veröffentlichung in der gedruckten Ausgabe und im Internet einverstanden. Im Forum auf www.bwagrar.de können Sie selbst unter dem Menüpunkt „Land & Leben" Fragen und Antworten einstellen. Keine Haftung für veröffentlichte Antworten. Grenzabstand Mein Grundstücksnachbar legte eine Blumenwiese an. Diese hat er eingezäunt und zwar auf der Grenze. Mein Grundstück wird als Grünland bewirtschaftet. Jetzt stellt sich die Frage: Muss der Nachbar Abstand halten mit dem Zaun, und wenn ja, wieviel? G. E. in K. In Baden-Württemberg gilt in solchen Fällen das...
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