Kommission zieht zurück
Kappungsgrenze
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Die EU-Kommission ist von einer konkreten Kappungsgrenze für die Direktzahlungen abgerückt. In einem internen Papier zur Zukunft der GAP nach 2020 spricht sich die Behörde zwar für eine obligatorische Kappung unter Berücksichtigung der Beschäftigung in den Betrieben aus. Eine konkrete Grenze von maximal 60.000 bis 100.000 Euro je Betrieb, wie sie in einer früheren Fassung angedacht war, wird jetzt jedoch nicht mehr erwähnt. In dem neuen Papier wird allerdings weiterhin betont, dass kleine und mittlere Betriebe stärker unterstützt werde sollten.
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