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Webinar zur Beschäftigung von Saisonarbeitskräften

Mitarbeiter anmelden und vergüten

Saisonarbeiter sind in Landwirtschaft und Gartenbau unverzichtbar. Doch es gibt einiges zu beachten in Sachen Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht – sonst drohen Bußgelder und Streit.
Veröffentlicht am
Nicole Spieß gab im Webinar juristische Tipps zum Anstellen von Saisonarbeitern.
Nicole Spieß gab im Webinar juristische Tipps zum Anstellen von Saisonarbeitern.Foto: J. Klein
Damit Chefs und Mitarbeiter am Ende der Saison zufrieden auseinandergehen, müssen Regelungen im Arbeitsvertrag korrekt und auf dem neuesten Stand sein. Rechtsanwältin Nicole Spieß ist Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbands der Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg und erklärt, worauf es rechtlich ankommt. In der Regel sind Arbeitsverhältnisse in der Landwirtschaft zeitlich befristet oder zweckbefristet. Doch aufgepasst: Befristete Arbeitsverhältnisse müssen schriftlich vereinbart werden. Fehlt die Schriftform, so ist das Arbeitsverhältnis per Gesetz unbefristet. Mindestlohn gilt ab 2018 Bis zum Jahresende gilt noch der Mindestentgelt-Tarifvertrag Landwirtschaft für die Vergütung von Saisonarbeitern. Aktuell erhalten...
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