Zuckerrübenmieten abdecken
Frostschutz für die Rüben
Die Rübenkampagne wird noch rund neun Wochen bis weit in den Januar hinein dauern. Ein wirksamer Mietenschutz ist deshalb sehr wichtig. Die Vorgehensweise ist unterschiedlich: überbetrieblich über Maschinengemeinschaften oder individuell in Eigenregie. Harald Wetzler sagt Ihnen, worauf es ankommt.
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Laut Zuckerrüben-Liefervertrag müssen alle Zuckerrüben, die ab dem 4. Dezember 2017 (KW49) zur Lieferung vorgesehen sind, vor Frost geschützt werden. Wir empfehlen, die Rüben nicht nur vor Frost, sondern auch vor Nässe zu schützen. Dies betrifft insbesondere solche Mieten, die mit Erde durchsetzt sind. Stroh sollte nicht verwendet werden, da es in der Vergangenheit immer wieder zu Verarbeitungsproblemen im Werk geführt hatte. Die Bestätigung, dass eine Miete zugedeckt worden ist, muss der Anbauer im Rohstoffportal vermerken. Beim überbetrieblichen Mietenschutz übernimmt dies die Mietenpflegegemeinschaft. Überbetrieblicher Mietenschutz In Baden-Württemberg hat das Interesse in diesem Jahr an der überbetrieblichen Mietenpflege merklich...
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