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Brauchen wir ein neues Wahlrecht?

Karl-Ulrich Templ , Leiter der Abteilung Medien und Methoden, ist stellvertretender Direktor der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (lpb), Stuttgart.
Veröffentlicht am
Foto: lpb
BWagrar: Herr Templ, der neue Bundestag hat mit 709 Abgeordneten 79 mehr als in der letzten Legislatur (630) und 111 mehr als ohne Überhangs- und Ausgleichsmandate (598). Was spricht für die Reform des Wahlrechts? Templ: Ein sehr großer Bundestag kostet zunächst mehr Geld und die Arbeitsfähigkeit leidet darunter. Die Überhangs- und Ausgleichsmandate entstehen durch Mischung aus Persönlichkeits- und Verhältniswahlrecht. Ein reines Verhältnis- oder Mehrheitswahlrecht würde keine zusätzlichen Mandate verursachen. In Deutschland wollte man aber, dass die Wähler einen Teil der Abgeordneten direkt in den Wahlkreisen wählen können. Da eine Partei mehr Direktmandate erhalten kann, als ihr durch die Verhältniswahl zustehen, gibt es...
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