Gemeinden können Wohn- gebiete einfacher ausweisen
Immer mehr Häuser auf der grünen Wiese
Im Rahmen der Änderungen des Baugesetzbuches in 2017 ist eine wesentliche Neuerung die Erstreckung des beschleunigten Verfahrens auf Außenbereichsflächen nach Paragraf 13b Baugesetzbuch (BauGB). Damit wird den Gemeinden eine weitere Wohnbaulandmobilisierung ermöglicht.
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Mit dem neuen Paragraf 13b BauGB dürfen Kommunen bis 2019 an bereits vorhandene Baugebiete zusätzlich bis zu 10.000 m2im beschleunigten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und Prüfung der Umweltverträglichkeit als Baugebiete für Wohnzwecke ausweisen. Zwar wurde die Neuregelung vom Bundestag beschlossen. Die Regelung ist im Gesetzgebungsverfahren aber umstritten gewesen, vor allem wegen der Auswirkungen im Hinblick auf den Wegfall von Umweltprüfungen und Umweltberichten sowie die Entbehrlichkeit des Ausgleichs von Eingriffen in Natur und Landschaft, aber nicht zuletzt mit Blick auf die landwirtschaftlichen Belange. LBV sieht Agrar-Flächen in Gefahr Der Landesbauernverband (LBV) hat mit Kritik auf diese neue Möglichkeit der...
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