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Neue Anlagenverordnung gibt für den Silobau neue Regeln vor IM FOKUS

Kluges Entwässerungskonzept senkt Kosten

Die neue Anlagenverordnung (AwSV) regelt seit August vergangenen Jahres bundeseinheitlich den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Die neuen Vorschriften treiben die Kosten beim Silobau. Daher heißt es jetzt bei der Entwässerung umzudenken, um möglichst wenig verunreinigtes Niederschlagswasser auffangen zu müssen.
Veröffentlicht am
Bei neuen Silos oder Siloanlagen ist ab 1000 m³ Lagervolumen eine Fachfirma mit dem Bau zu beauftragen. Vor Inbetriebnahme muss die Anlage durch einen externen Sachverständigen abgenommen werden.
Bei neuen Silos oder Siloanlagen ist ab 1000 m³ Lagervolumen eine Fachfirma mit dem Bau zu beauftragen. Vor Inbetriebnahme muss die Anlage durch einen externen Sachverständigen abgenommen werden.Nußbaum
Zu den Bauwerken, die unter die neue Anlagenverordnung fallen, zählen JGS-Anlagen (Jauche-Gülle-Sickersäfte) und folglich auch die Silos, die seit Inkrafttreten der neuen Gesetzesvorgaben in Betrieb gingen oder künftig gehen werden. Zuvor bereits bestehende Siloanlagen unterliegen mit wenigen Ausnahmen den Regeln, die zum Zeitpunkt der Errichtung gültig waren. Die neuen Regeln für neue Silos haben Auswirkungen auf die Entwässerung von Siloanlagen. Details sind im technischen Regelwerk TRwS 792 zu finden, das im Laufe des Jahres 2018 veröffentlicht wird. Silagesickersäfte und verunreinigtes Niederschlagswasser aus Siloanlagen mussten bisher schon aufgefangen, gelagert und auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden (siehe...
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