Nitrifikationsinhibitoren steigern Effizienz im Frühjahr
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Stickstoff im Frühjahr retten
Die neue Düngeverordnung (DüV) schränkt die Möglichkeiten der Herbstanwendung von Gülle und Biogasgärresten ein. Wie sich die Effizienz der Frühjahrsgülledüngung steigern lässt dazu liegen Ergebnisse von Versuchen zu Winterweizen und -gerste sowie im Grünland vor.
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Laut der neuen DüV besteht eine Sperrfrist für die Ausbringung von Gülle und Biogasgärresten ab der Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 31. Januar. Ausnahmen sind Winterraps, Zwischenfrüchte und Feldfutter (Aussaat bis 15. September des Vorjahres). Für die Grünlandbewirtschaftung, bei Dauergrünland und bei Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (Aussaat bis 15. Mai) gilt die Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Gesamt-N einschließlich Mineraldünger vom 1. November bis zum 31. Januar. Infolgedessen wird sich der Zeitraum für die Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger deutlich auf das Frühjahr verlagern. Wo der Stickstoff verloren geht In Abhängigkeit vom Aussaattermin, den Witterungsbedingungen während der...
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