Umbau zum Laufstall als mittel- bis langfristige Option
FAZIT
Checkliste verbessert Tierwohl im Altstall
Ob berechtigt oder nicht: Die Anbindehaltung von Rindern gerät zunehmend unter Druck. Zwar strebt der Gesetzgeber derzeit kein konkretes Verbot an, aber es gab bereits Initiativen auf Länderebene, zumindest die ganzjährige Anbindehaltung mit einer Übergangsfrist von zwölf Jahren zu verbieten. Im April 2016 hat der Bundesrat hierzu eine Entschließung gefasst. Dieser ist der Bund jedoch mangels Folgenabschätzung nicht gefolgt. Letztere wird inzwischen erarbeitet, so dass weitere Gesetzesinitiativen zu erwarten sind.
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Der Druck wird von einer anderen Seite allerdings schon heute wirksam. Die großen Firmen des Lebensmitteleinzelhandels versuchen über Nachhaltigkeitsstrategien ihr Image gegenüber Verbrauchern zu profilieren, um sich dadurch im Wettbewerb besser zu positionieren. In diesen Konzepten spielt das Tierwohl eine große Rolle. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, formulieren immer mehr Molkereien Anforderungen an die Produktionsbedingungen von Milch. Was zunächst Erhebungen und freiwillige Aktionen sind, könnte künftig zum Standard werden. Erste Tierwohllabel mit Kriterien für die Haltung von Milchkühen schließen die Anbindehaltung als zulässiges Haltungssystem aus. In Österreich erfasst eine Molkerei seit Januar 2018 keine Milch mehr aus...
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