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Neue Auflagen

Netzmittel weglassen

Veröffentlicht am
Nach der Anwendung des Pflanzenschutzmittels Mospilan SG in Kombination mit Netzmitteln sind mehrfach Überschreitungen des Rückstandshöchstgehalts von Acetamiprid in Honig aufgetreten. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat deshalb für Mospilan SG die Auflage VV553 erteilt: „Keine Anwendung in Kombination mit Netzmitteln." Andere Pflanzenschutzmittel mit Acetamiprid sind zurzeit nicht betroffen.
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