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Prämienansprüche gehen zurück an den Verpächter

Verpachtung von Landwirtschaftsflächen

Veröffentlicht am
Foto: Shutterstock/Maxx-Studio
Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken (Az.: 4 U 111/17 Lw) hat am 15.02.2018 entschieden, dass bei Pachtende eines vor dem 31.12.2014 abgeschlossenen Vertrages über die Verpachtung von Landwirtschaftsflächen auch die dem Pächter nach der EU-Agrarreform 2015 „neu" zugewiesenen Prämienansprüche an den Verpächter übertragen werden müssen. Ein Landwirtsehepaar hatte im Jahr 2007 Ackerland sowie eine der Pachtfläche entsprechende Anzahl von Zahlungsansprüchen bis zum Jahresende 2016 verpachtet. Aufgrund der EU-Agrarreform 2015 verloren die mitverpachteten Zahlungsansprüche zum 31.12.2014 kraft Gesetzes ihre Gültigkeit. Dem Pächter wurde jedoch auf der Grundlage der beihilfefähigen Pachtfläche auf seinen Antrag hin in 2015 eine gleichhohe...
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