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Pflugregelung schafft Klarheit

Dauergrünland verhindern

Seit Jahren wird die Entstehung von Dauergrünland in Folge des Anbaus von mehrjährigem Gras oder anderen Grünfutterpflanzen als Einschränkung in der weiteren Bewirtschaftung dieser Flächen gesehen. Ganz aktuell wurden rechtliche Änderungen beschlossen, die für betroffene Betriebe hilfreich sind, um die Dauergrünlandentstehung zu beeinflussen und somit gegebenenfalls den Ackerstatus zu erhalten
Veröffentlicht am
Bisher sind im Rahmen der Vorschriften für Direktzahlungen solche Flächen als Dauergrünland definiert, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und seit mindestens fünf Jahren nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs sind. Fruchtfolge setzt in diesem Zusammenhang einen eindeutigen Fruchtwechsel voraus. Flächen, bei denen lediglich ein Wechsel zwischen verschiedenen Gras- oder Grünfutterpflanzen oder Brache stattfindet, konnten nicht als Bestandteil der Fruchtfolge gewertet werden. Durch Änderungen im EU-Recht (sogenannte „Omnibusverordnung") können die Mitgliedstaaten ab 2018 ergänzend zu den bereits bestehenden Bedingungen eine weitere...
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