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Auch Saisonarbeitskräfte sind beitragspflichtig

Rundfunkgebühren

Veröffentlicht am
Das Verwaltungsgericht Köln (Az.: 6 K 5044/17) hat sich mit der Frage der Rundfunkgebührenpflicht bei von ausländischen Saisonarbeitskräften bewohnten Wohncontainern befasst. Das Gericht entschied, dass der vom Kläger genutzte Wohncontainer dessen privatem Bereich, nicht aber der Betriebsstätte des Arbeitgebers zuzuordnen sei. Zwar unterliege der Wohncontainer den Vorgaben der öffentlich-rechtlichen Arbeitsstätten-Verordnung, was allerdings nichts an der Bewertung des Wohncontainers als Wohnung im Sinne des Rundfunkgebühren-Staatsvertrages ändere. Eine analoge Anwendung der Rundfunkgebührenfreiheit für Gemeinschaftsunterkünfte, wie etwa bei Unterkünften für Asylbewerber, lehnte das Verwaltungsgericht ab. Demnach sind die zuständigen...
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