Ab 1. Januar 2019 stark eingeschränkte Bewirtschaftung
Gewässerrandstreifen und Pacht von Ackerland
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Es gibt in Baden-Württemberg zahlreiche Ackerflächen, die an wasserwirtschaftlich bedeutende Gewässer grenzen und für die der so genannte gesetzliche Gewässerrandstreifen zu beachten ist. Dieser ist im Außenbereich grundsätzlich zehn Meter bereit. Ob es sich um ein wasserwirtschaftlich bedeutendes Gewässer handelt, kann über das Amtliche Digitale Wasserwirtschaftliche Gewässernetz (AWGN) - www.udo.lubw.baden-wuerttemberg.de - nachgeprüft werden. Dabei dient das AWGN als Orientierungshilfe. Ist ein Gewässer hier nicht aufgeführt, können Grundstückseigentümer beziehungsweise Nutzungsberechtigte zunächst davon ausgehen, dass es sich um ein Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung handelt. In Zweifelsfällen entscheidet die...
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