Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
Antibiogramme bei Nutztieren verpflichtend
Am 1. März 2018 ist die zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken in Kraft getreten. Die Verordnung sieht unter anderem eine Antibiogrammpflicht vor neben dem Antibiotikaminimierungskonzept eine weitere rechtliche Maßnahme, die den verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika fördern soll.
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Jeder Antibiotikaeinsatz kann die Entstehung und Ausbreitung von Resistenzen fördern. Um die Wirksamkeit von Antibiotika für Mensch und Tier zu erhalten, hat der Gesetzgeber daher mit Inkrafttreten der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes im April 2014 die staatliche Antibiotikadatenbank eingeführt, die eine Minimierung des Antibiotikaeinsatzes bei landwirtschaftlich genutzten Masttieren zum Ziel hat. Betriebe, die vergleichsweise häufiger Antibiotika einsetzen als andere Tierhaltungen gleicher Produktionsrichtung, müssen seitdem Maßnahmen ergreifen, die die Tiergesundheit nachhaltig verbessern und den Antibiotikaeinsatz auf das therapeutisch notwendige Maß minimieren. Die Auswahl eines geeigneten Antibiotikums im jeweiligen...
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