Stoffstrombilanz: Jetzt handeln
Was betroffene Betriebe machen müssen
Nachdem die sogenannte Stoffstrombilanzverordnung am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, steht seit Ende Juli auch die entsprechende Excelanwendung der LEL Schwäbisch Gmünd zur Verfügung. Nachfolgend wird erläutert, was sich hinter der Stoffstrombilanz (SSB) verbirgt, wer sie erstellen muss und wie man dabei vorgeht.
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Im Düngegesetz ist unter § 11a Absatz 2 gefordert, dass bestimmte Betriebe eine Bilanz über zu- und abgehende Nährstoffe, konkret Stickstoff und Phosphor, erstellen müssen. Es handelt sich dabei um eine Hoftorbilanz, was bedeutet, dass beim Erstellen der Bilanz gewisse unvermeidliche gasförmige Verluste durch Stall-, Lager- und Ausbringungsverluste nicht abgezogen werden. Damit unterscheidet sich die SSB vom Nährstoffvergleich, wie er nach der Düngeverordnung von bestimmten Betrieben jährlich erstellt werden muss. Der Zeitraum, welcher als Grundlage für den Nährstoffvergleich dient (Kalender- oder Wirtschaftsjahr), muss auch für die SSB herangezogen werden. Die Bilanz selbst ist bis sechs Monate nach dessen Ablauf zu erstellen. Dient...
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