Termine der Herbstbegrünung
Änderungsmeldung in FIONA
Bei der Antragstellung im Frühjahr wurden im Gemeinsamen Antrag Angaben zum geplanten Anbau von FAKT-Begrünungen und ÖVF-Zwischenfrüchten gemacht. Wie in den Vorjahren sind aufgetretene oder vorgesehene Änderungen im Flächenumfang oder die Aussaat auf anderen als den geplanten Flächen den Landwirtschaftsämtern zu melden.
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Die Herbständerungsmeldungen sind nach Angaben des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) bis zu folgenden Terminen für die einzelnen Fördermaßnahmen vorzunehmen: bis 17. September. FAKT E1.1 Herbstbegrünung, bis zum 1. Oktober ÖVF Ummeldung Ökologischer Vorrangflächen (ÖVF). Änderungsantrag für Nicht-Stabile-ÖVF möglich. Die Veränderungen bei den Flächen müssen in schriftlicher Form vorgenommen werden. Ist durch die Änderungsmeldung eine Änderung in der Geometrie erforderlich, muss diese über FIONA elektronisch erfasst werden. Die geänderte Geometrie ist als Vorlage im FIONA-GIS unter dem entsprechenden Typ ‚ÖVF‘ oder ‚FAKT‘ zu digitalisieren und abzuspeichern. Die Änderungen in FIONA können im Lesezugriff...
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