Jetzt Freigabe für Ökologische Vorrangflächen (ÖVF)
Zusätzliche Futternutzung
Um die Futterversorgung infolge der diesjährigen Trockenheit zu verbessern, ermöglicht Baden-Württemberg für greeningpflichtige Betriebe die Futternutzung von ÖVF-Zwischenfrüchten und ÖVF-Untersaaten. Die entsprechende Ausnahmeregelung finden Sie hier. Sie gilt ab sofort.
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Die lange Trockenheit mit landesweit unterdurchschnittlichen Niederschlägen und deutlich höheren Temperaturen als im langjährigen Mittel führte in Baden-Württemberg zu starken Ertragseinbußen auf Grünland und im Feldfutterbau. Auf vielen Flächen im Land werden Zwischenfrüchte oder Untersaaten als ökologische Vorrangflächen im Greening angebaut. Deswegen hat die EU-Kommission hinsichtlich der extremen Trockenheit Möglichkeiten eröffnet, die ÖVF-Zwischenfrüchte und ÖVF-Untersaaten ebenfalls zu Futterzwecken verwenden zu können. Bund und Länder haben sich dazu entschlossen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und dazu die nationale Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und die Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung entsprechend...
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